Musik - Pflichtbereich in der Sekundarstufe I

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I. Pflichtbereich in der Sekundarstufe I

Jahrgangsstufe 5

Im Musikunterricht der Jahrgangsstufe 5 ist neben dem Singen das Blockflötenspiel als praktische Auseinandersetzung mit einem Musikinstrument für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Somit steht die Umgangsweise des „Musik Machens“ im Zentrum des Unterrichts in dieser Jahrgangsstufe. Der instrumentalpraktische Ansatz hat den Vorteil, dass die notwendigen theoretischen Musikkenntnisse auf spielerische Weise vermittelt werden. Zudem werden das rhythmische Gefühl, die sinnliche Erfahrung mit Klang und das gegenseitige Zuhören gefordert und gefördert. Diese Erfahrung mit dem Erlebniswert von Musik und ihren Gestaltungsmöglichkeiten ist Voraussetzung für die Annahme des weiteren Angebots der Schule im Musikbereich, insbesondere innerhalb des Bläser- und Streicherkurses in der Jahrgangsstufe 6.

Die anderen Umgangsweisen mit Musik werden von dieser musikpraktischen Umgangsweise aus im Laufe des Schuljahres obligatorisch so miteinbezogen, dass jede weitere Umgangsweise („Musik hören“, „sich über Musik informieren“, „über Musik nachdenken“) mindestens einmal innerhalb der Jahrgangsstufe 5 zielbezogen in die Unterrichtsplanung mit einfließt.

 

Jahrgangsstufe 7-9

In jährlichem Wechsel findet in der Mittelstufe Kunst- bzw. Musikunterricht statt. Aufbauend auf den Erfahrungen der 5. Klasse und unter Einbeziehung der schon erworbenen instrumentalen Fähigkeiten wird der theoretische und historische Ansatz der Musikbetrachtung mehr in den Vordergrund gestellt. Nach Möglichkeit werden die theoretischen Kenntnisse durch praktischen Einsatz von Keyboards verdeutlicht und vertieft.