GyHo-Hygienekonzept, gültig ab 02.11.2021

Die neuen Vorgaben des Ministeriums machen eine Veränderung des Hygieneplanes nötig. Bis auf Weiteres gelten ab dem 02.11.2021 folgende Regelungen:

  1. Mund-Nase-Bedeckung
  2. Unterricht und Pausen - wenn es nicht regnet
  3. Regenpausen
  4. Aufenthalt im Schulgebäude
  5. Toilettenregelung
  6. Corona-Verdachtsfälle
  7. Weitere Regelungen/Einschränkungen
  8. Hygienekonzept der Mensa

 

1. Mund-Nase-Bedeckung

Laut der aktuellen Corona-Betreuungsverordnung gelten ab Dienstag, den 02.11.2021, folgende Regelungen:

  • Alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude befinden, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen, soweit nachstehend nicht Abweichendes geregelt ist.
  • Es besteht für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Das Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises empfiehlt angesichts stark steigender Inzidenzen dringend, im Unterricht weiterhin Masken zu tragen.
  • Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden.
  • Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Sollte ein Schüler/eine Schülerin die Mund-Nase-Bedeckung zu Hause vergessen haben, so kann zum (Selbstkosten-)Preis von 1 € eine MNB erworben werden.

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2. Unterricht und Pausen – wenn es nicht regnet

Die Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule morgens selbstständig betreten, nachdem sie sich am Eingang ihre Hände desinfiziert haben. Sie begeben sich dann unverzüglich zu ihrem Unterrichtsraum und warten dort, nachdem sie sich die Hände noch einmal gewaschen haben, auf ihrem Sitzplatz auf die Lehrkraft.

Für jede Lerngruppe der Sek I wird eine Sitzordnung festgelegt, die nicht verändert werden darf und im Klassenbuch/Kursheft verbleiben muss. Für den Unterricht in der Sekundarstufe II werden weiterhin für jede Unterrichtsstunde Sitzpläne angefertigt.

Partnerarbeiten sind erlaubt, es darf jedoch weiterhin keinerlei Material ausgetauscht/gemeinsam benutzt werden. Auch Gruppenarbeiten sind erlaubt, sofern der Sitzplan der Gruppenarbeit vorgehalten wird. Material darf hierbei auch nicht getauscht/gemeinsam benutzt werden.

Essen und Trinken können die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften im Verlaufe des Vormittags an einem geeigneten Ort (Schulhof).

Da es gilt, die Unterrichtsräume möglichst gut zu lüften, bleiben während der Pause die Fenster und Türen offen. Wertgegenstände sollten daher möglichst nicht im Raum verbleiben.

Um unnötige Enge in den Fluren und Treppenhäusern zu vermeiden, gehen die Schülerinnen und Schüler nach Etagen getrennt in die Pause: diejenigen, die in den 200er-Räumen Unterricht haben, verlassen das Gebäude fünf Minuten vor dem Schellen, die Schülerinnen und Schüler der 300er Räume mit dem Schellen.

Auf dem Schulhof sind feste Areale für die einzelnen Jahrgangsstufen gekennzeichnet. Diese werden von den Schülerinnen und Schülern am Beginn der Pause direkt aufgesucht und für die Dauer der Pause nur mit dringendem Grund verlassen.

Nach wie vor ist das gemeinsame Spielen mit Bällen etc. nicht erlaubt. Außerhalb des Unterrichtsraumes gilt stets das Abstandsgebot.

Auch das Wiederbetreten des Gebäudes am Ende der Pause erfolgt zeitlich versetzt:

Die Schülerinnen und Schüler, deren nächste Unterrichtsstunde in einem der 200 Räume stattfindet, gehen fünf Minuten vor dem Schellen, diejenigen, deren Unterricht in einem 300 Raum stattfindet, mit dem Schellen nach einer Händedesinfektion am Eingang in das Gebäude und begeben sich auf ihre Plätze.

Während einer Doppelstunde können Schüler*innen der Sekundarstufe I nach Absprache mit den Fachlehrer*innen möglichst auf dem Schulhof Essen und Trinken. Essen und Trinken in den "normalen" Pausen ist für Schüler*innen der Sekundarstufe I nicht gestattet.

Für die Sekundarstufe II können individuelle Trinkpausen je nach Wetterlage in den Unterrichtsstunden nach Absprache mit den Fachlehrer*innen durchgeführt werden. In den "normalen" Pausen dürfen die Schüler*innen der Sekundarstufe II eigenverantwortlich auf dem Sportplatz unter Wahrung des Abstandsgebots (mindestens 1,5 m Abstand zu den Mitschüler*innen) Essen und Trinken. Wenn nicht gegessen oder getrunken wird, gilt MNS-Pflicht (Mund-Nase-Schutz) auf dem Schulgelände, insbesondere auch auf dem Sportplatz.

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3. Regenpausen

Siehe Punkt 2 in dem folgenden PDF-Dokument.

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4. Aufenthalt im Schulgebäude

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich auch weiterhin nicht alleine frei im Schulgebäude bewegen. Freistunden der Sek II und die Mittagspause der Sek I werden auf dem Schulhof verbracht.

Das Aufsuchen des Sekretariates ist weiterhin nur in DRINGENDEN Fällen und einzeln möglich. Wundschnellverbände und Kühlpacks können nicht ausgegeben werden.

Sollte ein Schüler/eine Schülerin während des Vormittages erkranken, so sollte er/sie möglichst im Beisein der Lehrkraft, wenn möglich mit dem eigenen Handy, mit den Eltern sprechen und sich dann abholen lassen.

Der Aufenthalt im Krankenzimmer ist auf absolute Notfälle begrenzt; der Schüler/die Schülerin muss dann auch umgehend von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Wenn ein Schüler/eine Schülerin mit einer Lehrkraft sprechen möchte, so ist dies nur während der Unterrichtszeit möglich. Schülerinnen und Schüler dürfen nur in Ausnahmefällen zum Lehrerzimmer kommen. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind aber natürlich über itslearning zu erreichen.

Die Bibliothek ist wieder geöffnet, darf aber nur einzeln und nur zum Entleihen/Zurückgeben von Büchern aufgesucht werden. Ein längerer Aufenthalt dort ist nicht gestattet.

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5. Toilettenregelung

Die Toilettenräume im D-Turm dürfen gemäß den Vorgaben durch das Gesundheitsamt nur von vier Schülern bzw. Schülerinnen gleichzeitig betreten werden. Alle weiteren müssen sich mit entsprechendem Sicherheitsabstand anstellen. Die Toiletten im B- bzw. C-Turm dürfen nur einzeln betreten werden.

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6. Corona-Verdachtsfälle

Schülerinnen und Schüler, die Covid-typische Symptome aufweisen, dürfen die Schule nicht besuchen. Laut RKI kann auch Schnupfen ein solches Symptom sein. Kinder, die dieses aufweisen, sollen laut Vorgabe des MSB für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Sofern keine weiteren Symptome, wie Fieber oder Husten, auftreten, nimmt die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teil. Im anderen Fall ist eine Abklärung durch einen Arzt nötig.

Sollte eine Schülerin/ein Schüler in der Schule Covid-typische Symptome zeigen, so muss sie/er, nach Information der Eltern, nach Hause geschickt werden.

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7. Weitere Regelungen/Einschränkungen

Der Wasserspender darf weiterhin aus Infektionsschutzgründen nicht verwendet werden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen daher ihre Getränke von zu Hause mitbringen.

Sämtliche Türen des Schulgebäudes sind wieder geöffnet. Besucher dürfen die Schule dennoch nach wie vor nur nach telefonischer Anmeldung betreten.

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8. Hygienekonzept der Mensa

Siehe PDF-Dokument: Hygienekonzept der Mensa

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